Schulvorstand
Der Schulvorstand ist das strategische Planungs- und Kontrollorgan der Schule. Die Zusammensetzung ist durch das Niedersächsische Schulgesetz geregelt:
- sechs Vertreter aus der erweiterten Schulleitung
- sechs Vertreter der Lehrkräfte aus den verschiedenen Abteilungen
- sechs Schülervertreterinnen bzw. Schülervertreter
- zwei Elternvertreterinnen bzw. Elternvertreter
- vier außerschulische Vertreterinnen und Vertreter aus Kammern und Verbänden (Handwerkskammer/Kreishandwerkerschaft, IHK, Steuerberaterkammer und Anwaltskammer)
- sowie ein Vertreter des Schulträgers (Landkreis Schaumburg, Schulamt)
Der Schulvorstand wird in der Regel zweimal pro Schuljahr vom Vorsitzenden (Schulleiter) einberufen und diskutiert bzw. entscheidet häufig über:
- Vergabe und Kontrolle der gesamten Finanzmittel der Schule
- Einrichtung oder Schließung von Bildungsgängen, statistischen Veränderungen
- Förder-, Präventions- und Fortbildungskonzepte, Grundfragen der Leistungsbeurteilung
- Anträge von Schülerprojekten


